Allgemeine Geschäftsbedingungen
sta Schweisstechnische Ausbildung GmbH
Handel

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die von der sta Schweisstechnische Ausbildung GmbH
(nachfolgend: sta) durch den Verkauf von Waren mit einem Vertragspartner (nachfolgend: Kunde) abgeschlossen werden.

Die sta behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB.

Von diesen AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Geltung, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen der sta und dem Kunden vereinbart wurden. Dies gilt insbesondere auch für diese Bestimmung.

2. Offerten

Sämtliche Offerten, Preislisten, Beschreibungen, Werbungen oder Prospekte etc. der sta sind unverbindlich und können bis zum Vertragsschluss jederzeit geändert
oder widerrufen werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
In jedem Fall vorbehalten bleibt die Korrektur von offensichtlichen Rechnungsfehlern.

Die Angebote auf der Homepage stellen keine Offerte, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Annahme einer Dienstleistung dar.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen der sta und dem Kunden kommt durch Annahme der Bestellung durch die sta zustande. Dem Kunden wird sodann eine Bestellbestätigung ausgestellt.

Die vom Kunden bei der sta eingegangene Bestellung ist für diesen verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Stornierung der Bestellung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Preise und Bezahlung

Die Bezahlung des Kaufpreises hat durch den Kunden innert 30 Tagen seit Rechnungsstellung zu erfolgen. Die sta behält sich vor, ohne Begründung eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung zu verlangen.

Vorbehaltlich anderweitiger expliziter Angaben verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken und netto (insb. exklusive anwendbarer Mehrwertsteuer sowie exklusive allfälliger weiterer Steuern oder Verpackungs- und Versandkosten). Sämtliche Zahlungen durch Kunden an die sta sind in Schweizer Franken zu leisten. Der Kunde ist nicht berechtigt, vom zu bezahlenden Betrag einen Rabatt oder Skonti in Abzug zu bringen, ausser dies wurde schriftlich mit der sta vereinbart.

Je nach Ware stehen verschiedene Zahlungsmethoden und -mittel zur Verfügung. Die sta ist in jedem Fall berechtigt, ohne Begründung die Anwendbarkeit einer Zahlungsmethode oder eines Zahlungsmittels vorauszusetzen oder auszuschliessen. Allfällige Gebühren, welche durch die Wahl einer bestimmten Zahlungsmethode oder eines bestimmten Zahlungsmittels anfallen, sind durch den Kunden zu bezahlen.

5. Lieferung/Abholung der Ware

Sämtliche Preise gelten ohne anderweitige Vereinbarung für Lieferung ab dem vertraglich vereinbarten Standort der sta ohne Verpackung. Vorbehaltlich anderer Abmachungen wird als Erfüllungsort der Standort des ausliefernden sta-Standort bestimmt, wobei die sta den Kaufvertrag mit Übergabe der Ware an den Spediteur erfüllt. Eine Lieferung der Ware ist nur in die Schweiz möglich. Die Lieferadresse muss per LKW ohne Probleme zugänglich sein.

Die offerierten oder im Online-Shop ersichtlichen Lieferfristen sind unverbindlich, ausser die sta hat ausdrücklich die Gewähr für deren Einhaltung übernommen (die blosse Angabe der Lieferfrist stellt dabei in keinem Fall eine Gewähr für deren Einhaltung dar). Wird für eine Lieferfrist Gewähr übernommen und kommt es zu Lieferverzögerungen, hat der Kunde der sta eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zur Erfüllung anzusetzen und kann sodann vom Vertrag zurücktreten.

Sollte anstelle vom Versand der Waren deren Abholung vereinbart werden, so muss die Ware innert der vereinbarten Frist – sollte keine vereinbart sein, spätestens innert 10 Tagen ab Empfang der Abholungseinladung beim Kunden – amentsprechenden Standort der sta abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert der vereinbarten Frist, so befindet sich der Kunde im Gläubigerverzug und die sta ist berechtigt nach Ermessen die Ware auf Gefahr und Kosten des Gläubigers zu hinterlegen, sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu verkaufen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.

6. Rückgabe

Die Rückgabe von vertragsgemäss gelieferter Ware ist ausgeschlossen, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart.

7. Gewährleistung

Die sta gewährleistet die Mängelfreiheit der Ware und liefert diese gemäss der in der Bestellung oder allfälligen Beiblättern vereinbarten Qualität. Allfällige Mängel sind der sta unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von4 Tagen, schriftlich mitzuteilen, ansonsten die Ware als mängelfrei und genehmigt gilt. Mängel, die bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar waren, sind nach der Entdeckung gegenüber der sta unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 4 Tagen, schriftlich zu rügen. Mängelrügen sind mit entsprechenden Fotos oder Mustern zu belegen.

Die Verjährungsfrist zur Geltendmachung der Gewährleistung beträgt ein Jahrnach Ablieferung an den Kunden. Ist die Ware für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Käufers bestimmt, beträgt sie zwei Jahre.

Sämtliche Wahlrechte des Kunden im Rahmen des Kaufvertragsrechts sind imgesetzlich zulässigen Masse ausgeschlossen. Liegt ein Fall von gerechtfertigten Mängelrügen vor, beschränkt sich die Gewährleistung der sta auf kostenlosen Ersatz der mangelhaften Ware, Rückerstattung des Kaufpreises oder Nachbesserung. Es liegt dabei im Ermessen der sta, ob eine Nachbesserung durchgeführt wird, der Kaufpreis zurückerstattet wird oder der Kunde kostenlosen Ersatz für die mangelhafte Ware erhält.

Die Gewährleistung ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Mangel auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen ist, sei es durch unsachgemässe Lagerung oder Verwendung oder aus anderen Gründen. Ausgeschlossen ist im Weiteren eine Garantie seitens der sta.

8. Haftung

Die Haftung wird im gesetzlich zulässigen Masse ausgeschlossen. Die sta haftet ausschliesslich für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte direkte Schäden, welche durch die sta verursacht wurden. Die Haftung für Hilfspersonen der sta wird vollständig wegbedungen.

Die Haftung der sta für sämtliche indirekten Schäden wird soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich wegbedungen. Dies betrifft insbesondere die Haftung für Produktionsausfälle, entgangener Gewinn oder entgangene Einsparungen, Rückrufkosten, Mangelfolgeschäden, Ersatzanschaffungskosten und sämtliche weiteren mittelbaren und Schäden. In keinem Fall haftet die sta für Schäden, welche auf unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung der Ware oder eine ungenügende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.

Wird von der sta eine Sache verkauft, welche von Dritten hergestellt wurde, so übernimmt die sta lediglich die Rolle der Vermittlung für den Kunden. Der Kunde hat allfällige Haftungsansprüche direkt gegen den jeweiligen Dritten zu stellen. Jegliche Haftung ist in diesem Falle ausgeschlossen.

Die Haftung ist, mit Ausnahme von grobfahrlässigem oder vorsätzlichen Schäden, in jedem Fall auf die entsprechende Vertragssumme begrenzt. Die Haftung der sta ist in diesen AGB abschliessend geregelt. Eine Geltendmachung von irgendwelchen anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden ist ausgeschlossen.

9. Gefahrentragung und höhere Gewalt

Die sta trägt die Gefahr für die bestellte Ware bis zu dessen Übergabe zum Versand oder zur Bereitstellung zur Abholung, sodann geht sie auf den Kunden über. Ist der Kunde mit der Annahme der Ware oder der Zahlung in Verzug, geht die Gefahr ohne Weiteres auf ihn über.

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die sta, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Wirtschaftssanktionen, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle oder Pandemien/Epidemien sowie damit verbundene behördliche Anordnungen unmöglich, so ist die sta von ihrer Pflicht und von jeglicher Haftung befreit und kann ohne Leistung einer Entschädigung oder Schadenersatz vom Vertrag zurücktreten.

10. Eigentumsvorbehalt

Die vom Kunden bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller damit zusammenhängender Forderungen und weiterer fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum der sta. Dies gilt auch, wenn die Ware bereits vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an den Kunden geliefert wurde. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Weiterverarbeitung der bestellten Ware vor deren Erhalt und vollständiger Bezahlung ist ohne schriftliche Einwilligung der sta nicht zulässig.

Die sta ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumvorbehaltsregister vorzunehmen.

11. Mahnwesen und Abtretung der Forderung

Ist der Kunde seiner Zahlungspflicht innert Frist ganz oder teilweise nicht nachgekommen, befindet er sich nach Ablauf der Zahlungsfrist automatisch im Verzug. Es wird sodann ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 5% p.a. erhoben. Es besteht kein Anspruch seitens des Kunden auf vorgängige Mahnung durch die sta. Sollten seitens der sta Mahnungen an den Kunden ausgestellt werden, so wird dem Kunden hierfür pro Mahnschreiben eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 berechnet.

Die sta ist berechtigt, sämtliche offenen Rechnungsbeträge von sich in Verzug befindenden Kunden an ein Unternehmen im In- und Ausland abzutreten oder dieses mit dem Inkasso zu beauftragen. Die Geltendmachung der Forderung erfolgt bei einer Abtretung durch das mit dem Inkasso beauftragte Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Abtretung der Forderung oder die Beauftragung eines Unternehmens wird dem Kunden mit folgenden Kosten verrechnet: 10% des ausstehenden Betrages bis CHF 20’000, 5% des ausstehenden Betrages ab CHF 20’000.

12. Rücktrittsrecht bei Verzug

Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises im Verzug, steht der sta das Recht zu, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden kann die Ausübung des Rücktrittsrechts per Brief, Email oder Telefon mitgeteilt werden.

Unbeachtlich eines allfälligen Eigentumsvorbehalts steht das Rücktrittsrecht der sta auch zu, wenn der Kaufgegenstand bereits vor Bezahlung des Kaufpreises in den Besitz des Kunden übergegangen ist.

13. Abtretungs- und Verrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung der sta Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen mit jenen der sta zu verrechnen.

14. Datenschutz

Der Datenschutz wird im Rahmen der Datenschutzerklärung gewährleistet.

15. Immaterialgüterrechte

Die Schutzrechte an der verkauften Ware stehen der sta bzw. dem jeweiligen Schutzrechtinhaber zu. Weder diese AGB noch allfällige Verträge haben die Übertragung von Schutzrechten zum Inhalt, es sei denn dies sei ausdrücklich so vereinbart worden.

Die Angebote, Zeichnungen, Pläne, Beschriebe, Muster und Offerten inkl. die Schutzrechte daran bleiben Eigentum der sta. Sie dürfen nur vertragsgemäss gebraucht und insbesondere Dritten nicht zur Kenntnis gebracht werden. Die Verletzung der Schutzrechte berechtigt die sta in jedem Fall zu einer Konventionalstrafe in Höhe des Vertragswertes. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

17. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag und diese AGB unterstehen schweizerischem materiellem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrecht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz der sta. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (SR 0.221.211.1) ist ausgeschlossen